Die AGB der EPHYMESS Gesellschaft für Elektro-Physikalische Messgeräte mbH: Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluss, Qualität, Auftragsbestätigung

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Wir sind nur dann an unsere Angebote gebunden, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Für das Zustandekommen eines Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich.
  2. An allen im Zusammenhang mit einem Angebot oder aus anderen Gründen übergebenen Dokumenten, insbesondere Kostenvoranschläge, Zeichnungen und anderen Unterlagen, behalten wir uns das Urheberrecht und das Eigentum vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  3. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist das für Festlegung des Lieferumfangs maßgebliche Dokument.
  4. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter oder Vertreter bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.
  5. Sobald ein Auftrag unsererseits bestätigt und angenommen wurde, können Wünsche des Kunden um Stornierung oder Aufschub des Auftrags grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Ausnahmen von dieser Regelung müssen schriftlich vereinbart werden und bedürfen der Genehmigung unseres Geschäftsführers oder dessen Stellvertretung. Wir behalten uns in solchen Fällen die Geltendmachung eines Schadenersatzes vor.
  6. Produkteigenschaften, die der Käufer unserer Produkte (der „Kunde“) nach unseren öffentlichen Äußerungen, insbesondere in unserer Werbung, oder der Kennzeichnung der Produkte erwarten kann oder die Gegenstand von Handelsbräuchen sind, gelten nur dann als von der vertraglichen Beschaffenheit umfasst, wenn sie ausdrücklich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung genannt sind. Garantien sind für uns nur verbindlich, wenn sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und die aus einer solchen Garantie für uns resultierenden einzelnen Verpflichtungen darin genannt werden.
  7. Für die Eignung unserer Produkte zu bestimmten, vom Kunden beabsichtigen Verwendungszwecken übernehmen wir keine Gewähr. Unsere Empfehlungen und Vorschläge erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind jedoch unverbindlich und schließen in jedem Fall eine Haftung für Schäden und Nachteile gleich welcher Art aus. Sie befreien den Kunden nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen.

2. Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk des Verkäufers (FCA Wiesbaden Incoterms 2010) ausschließlich Verpackung.
  2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gehen alle nach Abschluss eines Vertrages neu eingeführten oder erhöhten Abgaben sowie etwaige Erhöhungen von Rohmaterial- und Hilfsstoffpreisen, Löhnen, Frachten, Zöllen etc., durch die sich eine Lieferung direkt oder indirekt verteuert, zu Lasten des Kunden und berechtigen uns zu einer angemessenen Erhöhung des Preises.

3. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung und Lieferung zahlbar, wobei das Datum des Zahlungseingangs bei uns maßgeblich ist. Zahlungen sind, sofern keine ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarung darüber besteht, ohne Abzüge unbar durch Überweisung direkt an uns zu leisten. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung als Zahlungsmittel angenommen. Alle hierdurch entstehenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, können wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Unsere anderen oder zusätzlichen Rechte bleiben dadurch unberührt. 
  3. Wenn wir es für erforderlich halten, einen Rechtsbeistand oder einen Inkassodienst einzuschalten, um überfällige Forderungen einzuziehen, hat der Kunde alle Kosten dieses Inkassos einschließlich angemessener Anwaltskosten zu zahlen.
  4. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Gegenansprüche des Kunden nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  5. Wir behalten uns vor, Zahlungsbedingungen zu ändern, wenn wir der Meinung sind, dass die finanzielle Lage oder das bisherige Zahlungsverhalten des Kunden dieses rechtfertigen oder erforderlich machen.

4. Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden

  1. Die Annahme einer Lieferung durch den Kunden gilt als Erklärung seiner Zahlungsfähigkeit.
  2. Wenn Anzeichen für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden auftreten, insbesondere wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird oder sonstige Umstände bekannt werden, die wesentliche Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Kunden haben, können wir die Leistung verweigern, bis die Gegenleistung erbracht ist oder der Kunde eine entsprechende Sicherheit dafür geleistet hat. Dies gilt auch dann, wenn diese Tatsachen bereits vor Vertragsschluss bestanden, uns aber nicht bekannt waren.
  3. Wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Gegenleistung oder eine entsprechende Sicherheit dafür erbringt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes (inklusive MwSt.) zu verlangen. Das Recht auf Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.

5. Prüfung und Abnahme

  1. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel der Produkte spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Entgegennahme der Lieferung und verdeckte Mängel spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Wenn der Kunde eine solche Anzeige unterlässt, gelten die Produkte als genehmigt und den Bedingungen des Kaufvertrages entsprechend.
  2. Rücksendungen von mangelhaften oder sonstigen Produkte nehmen wir nur an, wenn der Kunde dafür eine Rücksendebestätigung (Return Material Authorization (RMA)) beantragt und erhalten hat. Rücksendungen, die nicht auf Mängelansprüchen beruhen, sind generell ausgeschlossen, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich begründet anmeldet. Wenn einer Rücksendung zugestimmt wurde, sind die betreffenden Produkte an den von uns benannten Ort zurückzuschicken (DDP Incoterms 2010).
  3. Wenn wir einer Rücksendung mangelhafter Waren zugestimmt haben, erfolgt der mangelfreie Versand gemäß Ziffern 6. und 8. dieser AGB ohne weitere Verpflichtungen unsererseits.
  4. Falls die an uns zurückgesendeten Produkte fehlerhaft sind oder nicht den vereinbarten Verkaufsbedingungen entsprechen, erstatten wir dem Kunden alle Transportkosten.

6. Lieferung, Verpackung und Verlustrisiko

  1. Lieferungen und Übergang der Gefahr erfolgen FCA Wiesbaden entsprechend den Incoterms 2010, ausschließlich Verpackung. Erfüllungsort für alle unsere Leistungspflichten ist unser Firmengelände, wenn in der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes angegeben ist.
  2. Alle anfallenden Verpackungs- und Transportkosten sind vom Kunden zu tragen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Dies kann auch in Form einer Pauschale erfolgen, die die uns entstehenden Kosten deckt.
  3. Angegebene Lieferdaten verstehen sich ausschließlich als unverbindlich vereinbarte zeitliche Richtlinien, soweit sie in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Alle Lieferfristen verlängern sich um die Dauer von Unterbrechungen unserer Arbeitsabläufe aufgrund von Behinderungen durch Arbeitskampfmaßnahmen innerhalb unseres Unternehmens oder bei unseren Zulieferern, insbesondere Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, oder das Eintreten sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, auch wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs eintreten. Falls wir aufgrund solcher Umstände nur über begrenzte Bestände an den zu liefernden Produkten verfügen, sind wir berechtigt, die verfügbaren Bestände so unter unseren Kunden aufzuteilen, wie wir es nach eigenem Ermessen für angebracht halten. Beginn und Ende derartiger Behinderungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
  4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden wirtschaftlich zumutbar sind. Wir sind berechtigt, für jede Teillieferung einen angemessenen Teilbetrag in Rechnung zu stellen.
  5. Wenn Lieferdaten nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden, tritt ein Lieferverzug unsererseits frühestens 4 Wochen nach Ablauf der Lieferfrist durch eine schriftliche Mahnung des Kunden ein. Falls eine Lieferverzögerung aufgrund von leichter Fahrlässigkeit entsteht, ist der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung vertraglicher Pflichten oder Verzug auf höchstens 5 % des Gesamtpreises der von der Verzögerung betroffenen Produkte begrenzt.
  6. Die Produkte werden für den Versand in einer der vom Kunden vorgegebenen oder, falls keine Vorgaben des Kunden bestehen, in einer der von uns gewählten Versandmethode entsprechenden Art und Weise angemessen verpackt. Ohne besondere Vorgaben des Kunden erfolgt der Versand nach unserem Ermessen auf dem nach Abwägung von Risiken, Kosten und Zeitaufwand günstigsten Weg.
  7. Wenn Software im Liefer- und Leistungsumfang enthalten ist, verbleiben alle Rechte an der Software bei uns, insbesondere die Urheberrechtsnutzungs- und -verwertungsrechte, sofern diese nicht aufgrund gesonderter Vereinbarung ausdrücklich dem Kunden gewährt wurden. Ansonsten wird dem Kunden aufgrund eines gesondert abzuschließenden Software-Lizenzvertrages nur ein beschränktes Nutzungsrecht an der Software gemäß dem Zweck und Umfang des mit ihm abgeschlossenen Liefervertrages eingeräumt.
  8. Das Eigentum an allen von uns gelieferten Gegenständen bleibt uns bis zum vollständigen Rechnungsausgleich vorbehalten. Wenn der Kunde die von uns gelieferten Gegenstände vor vollständigem Rechnungsausgleich weiterveräußert, tritt an die Stelle der von uns gelieferten Gegenstände die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Die entsprechende Forderung tritt der Kunde hiermit schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit schon jetzt ausdrücklich an. Werden die von uns gelieferten Gegenstände vom Kunden verarbeitet oder mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so tritt an die Stelle unseres Eigentumsrechts ein dem Wert entsprechendes Miteigentum an dem so neu hergestellten Produkt (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Im Falle des Verkaufs dieses neu entstandenen Produkts vor vollständigem Ausgleich unserer Rechnungen entsteht zu unseren Gunsten ein verlängerter Eigentumsvorbehalt an einem dem Wert unserer Lieferung im Verhältnis zum Gesamtwert des neu entstandenen Produktes entsprechenden Teil der Forderung unseres Kunden gegen seine Abnehmer. Auch diese Forderung tritt der Kunde hiermit schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit schon jetzt an.

7. Steuern

  1. Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die für die an den Kunden verkauften Produkte oder erbrachten Leistungen angesetzt oder erhoben werden, unabhängig von deren Bezeichnung oder Entstehungsgrund.
  2. Sofern der Kunde behauptet, dass ein Geschäft nicht einer solchen Steuerpflicht unterliegt, dass er davon freigestellt ist oder dass wir eine solche Steuer nicht einzuziehen verpflichtet sind, erklärt er sich damit einverstanden, uns die erforderlichen Unterlagen zum Beleg dieser Behauptung vorzulegen, damit wir unsere Entscheidung, diese Steuer nicht von ihm einzuziehen, dokumentieren können. Er verpflichtet sich, uns von allen Strafgeldern, Geldbußen, Zinsen, Steuern und sonstigen Ausgaben einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten freizustellen, die uns infolge unseres Vertrauens auf die Richtigkeit seiner Angaben entstehen.

8. Ansprüche bei Mängeln

  1. Bei Mängeln sind wir berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern (Nacherfüllung). Weiterreichende Mängelansprüche des Kunden sind vorbehaltlich etwaiger nach Maßgaben von Ziffer 9. dieser AGB beschränkter Schadener-satzansprüche ausgeschlossen.
  2. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach eigener Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
  3. Damit wir einer Mängelbeseitigungspflicht ordnungsgemäß nachkommen können, ist der Kunde verpflichtet, uns eventuelle Ansprüche unverzüglich schriftlich anzuzeigen und uns Gelegenheit zu geben, die vermeintlich mangelhaften Produkte in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen. Eine solche Überprüfung kann entweder bei dem Kunden stattfinden oder wir können den Kunden bitten, diese Produkte auf eigene Kosten zurückzusenden. Diese Kosten werden erstattet, wenn sich das Produkt als tatsächlich mangelhaft erweist. Eine Rücksendung ist ausgeschlossen, solange keine RMA gemäß Ziffer 5.2 dieser AGB von uns vorliegt.
  4. Für Produkte, die nach Lieferung aus dem ursprünglichen Lieferland in ein anderes Land verbracht wurden, können je nach Lage des gegenwärtigen Standortes zusätzliche Kosten für die Reparatur oder den Ersatz solcher Produkte im Rahmen der Mängelhaftung anfallen. Diese zusätzlichen Kosten trägt der Kunde.
  5. Mängelansprüche sind ausgeschlossen für Verluste, Schäden oder Mängel durch unsachgemäßen Einbau oder Wartung durch den Kunden, vom Kunden gelieferte Software oder Schnittstellen, unbefugte Veränderungen oder Missbrauch, Betrieb unter anderen als den für das Produkt vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen oder unsachgemäße Standortvorbereitung. Ebenso sind Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern diese durch natürlichen Verschleiß oder ungeeigneten oder unsachgemäßen Umgang, mangelhafte Installation oder Inbetriebnahme, Austausch von Materialien, chemische, elektromechanische oder elektrische Einwirkungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder ungeeignete Ausrüstung durch den Kunden oder nicht von uns beauftragte oder ermächtigte Dritte verursacht wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mängelansprüche im Zusammenhang mit fehlerhafter Montage oder Reparaturen, die nicht von uns oder von uns beauftragten oder ermächtigten Dritten ausgeführt wurden.
  6. Wir behalten uns vor, das äußere Erscheinungsbild oder die Ausstattung oder technische Details unserer Produkte zu verändern, sofern diese Änderungen dem Kunden zuzumuten sind oder es sich um unwesentliche Abweichungen handelt, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen. Mängelansprüche aufgrund solcher Veränderungen sind ausgeschlossen.
  7. Jede Mängelbeseitigung wird von uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt und führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist. Dies gilt auch, wenn bei der Beseitigung eines Mangels Ersatzteile eingebaut wurden. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über und sind uns auszuhändigen.
  8. Stellt sich bei der Prüfung behaupteter Mängel heraus, dass kein Mängelanspruch besteht, ist der Kunde verpflichtet, die durch die Prüfung entstandenen Kosten zu tragen. 
  9. Wenn gebrauchte Gegenstände (einschließlich Vorführgeräte) Gegenstand des Vertrages sind, ist jegliche Haftung für Mängel ausgeschlossen, sofern wir nicht arglistig getäuscht haben.
  10. Die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Datum des Gefahrenübergangs, falls nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.

9. Haftung

  1. Soweit nicht auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften, z.B. zur Produkthaftung, eine Haftungserleichterung ausgeschlossen ist oder nicht schriftlich mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten in allen Fällen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung die nachstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen. 
  2. Eine Haftung ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer im Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Soweit eine entsprechende Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist, haften wir nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist dann ausgeschlossen. Außerdem ist unsere Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auf maximal das Dreifache des Preises der vertragsgegenständlichen Leistungen, höchstens jedoch auf 1.500.000,00 €, und bei Vermögensschäden auf das Zweifache des Preises, höchstens jedoch auf 1.000.000,00 € begrenzt.
  4. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt zwei Jahre von dem Zeitpunkt an, von dem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt hat bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in drei Jahren von dem Tag an, an dem das schädigende Ereignis erstmals aufgetreten ist.
  5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen unsere Mitarbeiter oder Vertreter.

10. Freistellung von Ansprüchen Dritter

  1. Falls gegen einen Kunden Ansprüche im Zusammenhang mit der Behauptung erhoben werden, die Benutzung der von uns gelieferten Produkte verletze ein gewerbliches Schutzrecht (Patent, Urheberrecht, Marke oder sonstige gewerbliche Schutzrechte), werden wir diesen auf eigene Kosten verteidigen und alle Kosten und Schadenersatzzahlungen übernehmen, welche dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehen. Dies setzt voraus, dass wir unverzüglich schriftlich über die Geltendmachung eines solchen Anspruches unterrichtet werden, uns die alleinige Kontrolle über die Verteidigung dagegen und diesbezüglich Vergleichsverhandlungen überlassen werden, uns auf unsere Kosten jegliche angemessene Unterstützung bei dieser Verteidigung gewährt wird und keine Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 9. dieser AGB eingreift.
  2. Sofern ein rechtskräftiger Untersagungstitel gegen die Benutzung des Produktes durch den Kunden vorliegt oder ein Vergleich gemäß Ziffer 10.1 geschlossen wurde, werden wir nach unserem Ermessen und auf unsere Kosten entweder dem Kunden das weitere Nutzungsrecht an dem Produkt verschaffen oder das Produkt derart ersetzen oder abändern, dass keine gewerblichen Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die Leistungsmerkmale im wesentlichen beibehalten bleiben. Sofern nach unserer Ansicht keine der vorstehenden Alternativen vernünftigerweise durchführbar ist, werden wir das Produkt unter Rückerstattung des gezahlten Kaufpreis und der Lizenzgebühren abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der sich das Produkt im Besitz des Kunden befand (berechnet auf der Grundlage einer gesamten Nutzungsdauer von drei Jahren), zurücknehmen.
  3. Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen sind ausgeschlossen, wenn diese darauf beruhen, dass das Produkt in Widerspruch zu den Bestimmungen der von uns gelieferten Handbücher oder in Verbindung mit anderen Produkten, Zubehör, Software oder Daten, die nicht von uns geliefert wurden, genutzt wird, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Dokumentation vorgesehen, oder das Produkt durch den Kunden oder Dritten modifiziert wurde oder der Kunde das Produkt weiter nutzt, nachdem von uns eine modifizierte Version zur Verfügung gestellt wurde, durch die diese Schutzrechte nicht verletzt werden.
  4. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9. dieser AGB werden unsere Haftung und die Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen durch das Produkt in dieser Ziffer 10. dieser AGB abschließend geregelt.
  5. Außer im Fall von Arglist verjähren die Ansprüche des Kunden nach dieser Ziffer 10. der AGB innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung des Produkts.

11. Software-Lizenzen und urheberrechtlich geschütztes Material

  1. Wir liefern Software ausschließlich auf Lizenzbasis. Die Bedingungen dieser Lizenz sind bei uns erhältlich und gelten als vom Kunden bei Lieferung der lizenzierten Software akzeptiert.
  2. Sofern nichts anderes angegeben ist, dürfen unsere urheberrechtlich geschützten Materialien (Software, Firmware und gedruckte Dokumentationen) außer zu Archivierungszwecken, um eine fehlerhafte Kopie zu ersetzen oder zur Überprüfung von Programmfehlern nicht von Kunden vervielfältigt werden.

12. Export

  1. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Produkte oder hiermit verbundene Technologie oder technische Daten nicht im Widerspruch zu den Exportbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Gemeinschaft zu exportieren oder zu reexportieren. Der Kunde erkennt an, dass unsere Produkte und die zugehörigen technischen Informationen, Zubehörteile und die Software Exportbestimmungen unterliegen, die deren Lieferung in bestimmte Länder ausschließen.
  2. Wir können die Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden verweigern, sofern und solange deren Erfüllung Exportbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Gemeinschaft verletzt.

13. Schutz von Daten und geistigem Eigentum

  1. Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. 
  2. Wenn wir im Zusammenhang mit dem Verkauf, Kauf, der Nutzung oder Wartung der Produkte gebeten werden oder es für angebracht halten, Daten oder Informationen zu übermitteln, die wir nach eigenem Ermessen für vertraulich oder gesetzlich geschützt halten, sind wir in keinem Fall zur Lieferung solcher Daten oder Informationen gezwungen, es sei denn, der Kunde schließt eine Vereinbarung über den Umgang mit diesen Informationen, deren Nutzung, Vervielfältigung, Zurückbehaltung und Rückgabe (Non-Disclosure Agreement (NDA)) nach unserer Vorgabe ab. Wir nehmen keine gesetzlich geschützten oder vertraulichen Informationen des Kunden an, wenn nicht eine solche schriftliche Vereinbarung vorliegt, die von einem unserer bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet wurde.

14. Schlussbestimmungen

  1. Die hier festgelegten Bedingungen bilden die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. 
  2. Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir eine Lieferung ausführen, ohne den eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen zu haben.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).
  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist der Sitz unseres Unternehmens.
  5. Der Kunde darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine seiner Rechte oder Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung abtreten, übertragen, delegieren oder Dritten zur Nutzung überlassen. Jegliche Weiterleitung solcher Rechte oder Pflichten ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung ist ungültig.
  6. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die wirksame Bestimmung, mit der der rechtliche oder wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst weitgehend erreicht wird. Zur Mitwirkung an eventuellen Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind alle Vertragsbeteiligten berechtigt und verpflichtet. Entsprechendes gilt im Fall einer eventuellen Vertragslücke.
  7. Die Überschriften der einzelnen Ziffern dieser AGB dienen nur der besseren Übersicht. Sie haben ansonsten keinerlei rechtliche Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.