Seit dem 16. Dezember 2019 gilt die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU 2019 / 1937). Mit dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz ist im Juli 2023 diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden und gilt auch für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten.
Ziel der Richtlinie ist es, die Meldung von Missständen ohne Angst vor Repressionen zu ermöglichen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient also dem Schutz von Personen, die auf Missstände und Verstöße gegen geltendes Recht aufmerksam machen. Es bietet insbesondere Schutz für diejenigen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über solche Verstöße erlangen und diese melden. Das Gesetz zielt darauf ab, Transparenz und Integrität in Unternehmen und Organisationen zu fördern, indem es sichere und vertrauliche Meldewege bereitstellt und Hinweisgeber vor Repressalien schützt.
Durch die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bei EPHYMESS tragen wir dazu bei, rechtliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu beheben, um ein faires und gesetzeskonformes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Wichtig hierbei: Hinweisgeber dürfen keine rein spekulativen Vorwürfe aussprechen.
Falschmeldungen, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen bspw. können Hinweisgeber zum Schadensersatz (§ 38 Absatz 1 HinSchG) verpflichtet werden.
Neben Beschäftigten können Geschäftspartner, Kunden und sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße geben. Regelverstöße die unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen sind beispielsweise:
Sie haben die Möglichkeit, Informationen über Verstöße an unsere interne Meldestelle zu melden oder sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Das Gesetz gibt Ihnen hierbei ein Wahlrecht, bevorzugt jedoch die interne Meldung, wenn dort wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien zu befürchten sind.
Dafür steht Ihnen unser internes Hinweisgeber-Meldesystem zur Verfügung, um sicher und geschützt Informationen über Verstöße zu melden. Meldungen können auch anonym abgegeben werden. Allerdings kann es für die interne Meldestelle hilfreich sein, Rückfragen zu stellen oder weitere Informationen anzufordern, was bei anonymen Meldungen erschwert wird. Stellen Sie daher sicher, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist und gegebenenfalls auch Unterlagen beigefügt werden, die den Verdacht stützen.
Telefonhotline unter:
+49 (0) 6122 9228-8845
(Montag - Freitag 9:00 - 16:30,
außer an Feiertagen)
Per E-Mail an: hinweisgeberstelle@ephy-mess.de
Sie können physische Dokumente an die Kontaktadresse der internen Meldestelle senden.
Hinweisgeberstelle
EPHYMESS GmbH
Berta-Cramer-Ring 1
65205 Wiesbaden
Persönliches Treffen
Auf Anfrage ist es auch möglich im Rahmen eines vertraulichen persönlichen Treffens eine Meldung zu erstatten.
Melden Sie sich per Mail oder telefonisch.